Hilfe bei Cybermobbing

 

Was tun wenn man betroffen ist?

 

  • Keine Racheaktionen.
  • Nicht direkt reagieren auf die Angriffe.
  • Persönliche Konfrontation vermeiden.
  • Die Unterstützung von Vertrauenspersonen suchen:

1. Eltern

2. Lehrperson / Schulische Sozialarbeiterin / Schulleitung

3. Polizei (Anzeige erstatten, sh. unten)

  • Die für die Attacke genutzten Profile (z.B. auf Facebook oder YouTube) melden und/oder sperren lassen.
  • Eventuell rechtliche Schritte einleiten (Anzeige). Cybermobbing ist zwar an sich keine Straftat im Gesetzbuch, aber verschiedene Handlungen beim Cybermobbing sind strafbar.

 

Die Notrufnummer 147 von Pro Juventute hilft Kindern und Jugendlichen bei Fragen, Problemen und in Notsituationen weiter. Rund um die Uhr. Via Telefon, SMS, Chat, E-Mail und Webservice.

 

Straftatbestände:

(aus dem Merkblatt für Eltern, Pro Juventute)

  • Wird der Name einer anderen Person benutzt oder mit diesem Unfug getrieben, kann die betreffende Person Schadenersatz und Genugtuung fordern (Art. 29 ZGB).
  • Das Knacken von Passwörtern ist verboten (Art. 143, 143bis StGB).
  • Aufnahmen von Privatpersonen, ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen, kann widerrechtlich sein (Art. 28 ZGB).
  • Das Zeigen von Aufnahmen einer Person in einer nachteiligen Situation kann als Ehrverletzung ausgelegt werden – was ebenfalls unter Strafe steht (Art. 173-178 StGB).