Hilfe bei Cybermobbing
- Pro Juventute-Kampagne ‚Stopp Cyber-Mobbing’
- Merkblätter von Pro Juventute für Eltern, Kinder und Jugendliche und für Lehrpersonen
- My little Safebook: Broschüren für Eltern und für Schüler/innen
Was tun wenn man betroffen ist?
- Keine Racheaktionen.
- Nicht direkt reagieren auf die Angriffe.
- Persönliche Konfrontation vermeiden.
- Die Unterstützung von Vertrauenspersonen suchen:
1. Eltern
2. Lehrperson / Schulische Sozialarbeiterin / Schulleitung
3. Polizei (Anzeige erstatten, sh. unten)
- Die für die Attacke genutzten Profile (z.B. auf Facebook oder YouTube) melden und/oder sperren lassen.
- Eventuell rechtliche Schritte einleiten (Anzeige). Cybermobbing ist zwar an sich keine Straftat im Gesetzbuch, aber verschiedene Handlungen beim Cybermobbing sind strafbar.
Straftatbestände:
(aus dem Merkblatt für Eltern, Pro Juventute)
- Wird der Name einer anderen Person benutzt oder mit diesem Unfug getrieben, kann die betreffende Person Schadenersatz und Genugtuung fordern (Art. 29 ZGB).
- Das Knacken von Passwörtern ist verboten (Art. 143, 143bis StGB).
- Aufnahmen von Privatpersonen, ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen, kann widerrechtlich sein (Art. 28 ZGB).
- Das Zeigen von Aufnahmen einer Person in einer nachteiligen Situation kann als Ehrverletzung ausgelegt werden – was ebenfalls unter Strafe steht (Art. 173-178 StGB).